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Fragen und Antworten zum Startchancen-Programm : Datum: , Thema: FAQ

Das Startchancen-Programm soll zum Schuljahr 2024/25 starten. Das FAQ beantwortet die wichtigsten Fragen zum Vorhaben, das Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler besonders unterstützt.

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Mit dem Startchancen-Programm stellen Bund und Länder 20 Milliarden Euro in zehn Jahren für mehr Chancengerechtigkeit bereit. Das ist der Einstieg in die bildungspolitische Trendwende, die wir dringend brauchen. Der Fokus des Programms liegt auf einer Stärkung der Basiskompetenzen, also beim Lesen, Schreiben und Rechnen, und der Weiterentwicklung des Unterstützungssystems schulischer Bildung. Das ist der Einstieg in die bildungspolitische Trendwende, die wir dringend brauchen. Etwa 4.000 Schulen in herausfordernder Lage sollen besonders gestärkt und zu Startchancen-Schulen werden. Aber was bedeutet das genau? Die Antworten finden Sie hier:

1. Warum brauchen wir das Startchancen-Programm?

Die Ergebnisse nationaler und internationaler Bildungsstudien wie PISA zeigen: Noch nie war der Handlungsdruck so groß wie jetzt. Deutschland braucht eine bildungspolitische Trendwende und sie muss bei den Grundkompetenzen beginnen. Das Startchancen-Programm ist dabei der große Hebel. Damit investieren Bund und Länder gemeinsam in erfolgreiche Bildungsbiografien, in Fachkräfte von morgen, in die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit des Landes sowie in den Zusammenhalt der Gesellschaft und die Stabilität der Demokratie. Zudem werden mit dem Programm Impulse für ein moderneres und leistungsfähigeres Bildungswesen gesetzt und das Aufstiegsversprechen erneuert.

2. Was ist das Ziel des Startchancen-Programms?

Der Schwerpunkt liegt auf der Stärkung der Basiskompetenzen, das heißt auf den Grundkompetenzen in Deutsch und Mathematik. Ziel ist, die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die die Mindeststandards in Mathematik und Deutsch verfehlen, bis zum Ende der Programmlaufzeit an den Startchancen-Schulen zu halbieren. Außerdem sollen die Kinder und Jugendlichen zu demokratischer Teilhabe befähigt werden und in ihren sozio-emotionalen Kompetenzen gestärkt werden.

3. Wie viele Schulen und wie viele Schülerinnen und Schüler werden gefördert?

Mit dem Startchancen-Programm werden etwa 4.000 Schulen in herausfordernder Lage und damit etwa eine Million Schülerinnen und Schüler gezielt unterstützt. Weil insbesondere in den ersten Schuljahren die entscheidenden Weichen für den Bildungserfolg gestellt werden, werden etwa 60 Prozent der geförderten Schülerinnen und Schüler an Grundschüler sein. Neben Grundschulen werden auch weiterführende und berufliche Schulen vom Startchancen-Programm profitieren.

4. Warum werden etwa 4.000 Schulen gefördert und nicht alle?

Das Startchancen-Programm ist der Einstieg in die bildungspolitische Trendwende. Es geht darum, den Bildungserfolg von der sozialen Herkunft zu entkoppeln. Daher zielt das Programm auf Schulen in herausfordernder Lage ab. Etwa 4.000 Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler werden deshalb nach bedarfsgerechten Kriterien ausgewählt. So erreichen wird mit dem Startchancen-Programm rund zehn Prozent aller Schülerinnen und Schüler in Deutschland. Das Programm wird nicht jedes Problem im Bildungssystem lösen können. Aber es kann sehr viel bewegen, auch weit über die Startchancen-Schulen hinaus, indem es Anstöße für grundlegende Veränderungen im Bildungswesen gibt. Darüber hinaus ist das Programm wissenschaftsgeleitet und -begleitet. Die gewonnenen Erkenntnisse und der Transfer wirksamer Ansätze wirken daher weit über die Startchancen-Schulen hinaus.

5. Wie viel Geld investieren Bund und Länder über welche Zeit?

Der Bund stellt für das Startchancen-Programm bis zu eine Milliarde Euro jährlich zusätzlich zur Verfügung. Die Länder beteiligen sich in gleichem Umfang. Damit werden insgesamt 20 Milliarden Euro über zehn Jahre investiert. Das macht das Programm zum größten und langfristigsten Bildungsprogramm in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.

6. Was genau wird mit dem Startchancen-Programm in den Schulen gefördert?

Die Förderung der Startchancen-Schulen erfolgt über drei Programmsäulen:

Säule I: Investitionen in eine zeitgemäße und förderliche Lernumgebung
Ziel des Investitionsprogramms sind Beiträge zu modernen, klimagerechten und barrierefreien Lernorten. Angestrebt werden Investitionen in eine hochwertige Ausstattung und moderne Infrastruktur.

Säule II: Chancenbudgets für bedarfsgerechte Lösungen in der Schul- und Unterrichtsentwicklung
Das Chancenbudget soll Spielräume für diejenigen eröffnen, die vor Ort Verantwortung tragen und das Miteinander an der Schule jeden Tag aufs Neue gestalten. Es geht um eine deutliche Stärkung der Schulautonomie.

Säule III: Personal zur Stärkung multiprofessioneller Teams
Vor allem geht es hier um die Beratung und Unterstützung der Schülerinnen und Schüler, eine lernförderliche Elternarbeit, die Entwicklung einer positiven Schulkultur sowie darum, Betroffene bei der Inanspruchnahme staatlicher Leistungen zu stärken.

7. Wofür können die Schulen die Chancenbudgets verwenden?

Die Chancenbudgets eröffnen den Startchancen-Schulen Freiräume und ermöglichen bedarfsgerechte Lösungen, die den Gegebenheiten vor Ort Rechnung tragen. Um eine Verwendung der Chancenbudgets im Sinne der Programmziele zu unterstützen, wurde in Abstimmung mit der Wissenschaft ein sogenanntes Orientierungspapier entwickelt. Dieses Orientierungspapier richtet sich vorrangig an die Kultusministerien in den Ländern. Es enthält Maßnahmenbereiche, die eine leistungsfördernde sowie ungleichheits- und diversitätssensible Unterrichts- und Schulgestaltung unterstützen. Die Maßnahmenbereiche sollen entsprechende Professionalisierungsprozesse fördern und sind nach wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie praktischen Erfahrungen aus den Ländern entstanden. Zur Veranschaulichung der Maßnahmenbereiche werden in dem Orientierungspapier einzelne Maßnahmen beschrieben und auch konkrete Beispiele genannt. Diese sind keinesfalls abschließend. In der Praxis gibt es eine Vielzahl weiterer, ebenso qualifizierter Beispiele. Die Nennung von allen Beispielen hätte das Orientierungspapier überfrachtet.

Für die in dem Orientierungspapier genannten Maßnahmenbereiche sollen zwei Drittel der Chancenbudgets an den Startchancen-Schulen aufgewendet werden. Für bedarfsgerechte Maßnahmen, die über die im Orientierungspapier genannten Maßnahmenbereiche hinausgehen, steht den Startchancen-Schulen ein Drittel ihres Chancenbudgets zur freien Verfügung.

8. Wird mit dem Startchancen-Programm auch das Erlernen der deutschen Sprache unterstützt?

Ja, denn ein besonderer Fokus der Unterstützung liegt auf der Stärkung der Grundkompetenzen wie Lesen, Schreiben und Rechnen. Ziel ist, die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die die Mindeststandards in Mathematik und Deutsch verfehlen, bis zum Ende der Programmlaufzeit an den Startchancen-Schulen zu halbieren.

9. Wie erfolgt die Verteilung der Gelder im Startchancen-Programm?

Damit das Geld auch dort ankommt, wo es am dringendsten benötigt wird, erfolgt die Auswahl der Startchancen-Schulen auf Grundlage geeigneter, wissenschaftsgeleiteter Kriterien, die sich an der Zielsetzung des Startchancen-Programms ausrichten. Dabei legen die Länder aufgrund der heterogenen Ausgangslage im Bundesgebiet nicht alle exakt denselben Sozialindex zugrunde. Trotzdem ist der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die von Armut betroffen sind oder eine Migrationsgeschichte haben, von allen Ländern bei der Auswahl zu berücksichtigen.

Zudem werden die Startchancen-Mittel in Säule I nicht, wie bisher üblich, über den Königsteiner Schlüssel an die Länder verteilt. Stattdessen berücksichtigt der neu entwickelte, programmspezifische Verteilschlüssel den Anteil der Schülerinnen und Schüler, die von Armut betroffen sind oder eine Migrationsgeschichte haben, mit einer jeweils vierzigprozentigen Gewichtung. Zu zwanzig Prozent wird das negative Bruttoinlandsprodukt bei der Verteilung einbezogen. Die Säulen II und III werden bundessseitig über eine Neuverteilung der Umsatzsteuer finanziert. Hierzu gewährt der Bund den Ländern zusätzliche Umsatzsteuerfestbeträge. Der hier zur Anwendung gebrachte Verteilschlüssel ist im Finanzausgleichsgesetz (FAG) festgeschrieben und kann nicht programmspezifisch modifiziert werden.

10. Wann und wie werden die Schulen ausgewählt und wie bekommen sie Geld durch das Startchancen-Programm?

Das Programm soll zum Schuljahr 2024/25 starten. Die Auswahl der Startchancen-Schulen erfolgt auf Basis wissenschaftsgeleiteter und an der Zielsetzung des Startchancen-Programms ausgerichteter Kriterien durch die Länder. Dabei soll mindestens der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die von Armut betroffen sind oder eine Migrationsgeschichte haben, berücksichtigt werden. Die Wissenschaft hat hier einen Zusammenhang mit Bildungsteilhabe und Bildungserfolg ermittelt. Länder, die bereits eigene Sozialindizes entwickelt haben, sollen diese nutzen können.

11. Wieso werden die Gelder aus dem Startchancen-Programm nicht an alle Schulen gleichermaßen verteilt?

Studienergebnisse zeigen immer wieder, dass der Bildungserfolg in Deutschland stark von der sozialen Herkunft abhängt. Mit dem Startchancen-Programm wollen Bund und Länder daher zielgenau dort unterstützen, wo die Herausforderungen am größten sind und Unterstützung am dringendsten gebraucht wird. Etwa 4.000 Schulen in herausfordernder Lage sollen besonders gestärkt und zu Startchancen-Schulen werden. Das Startchancen-Programm ist damit ein zentraler Hebel für mehr Chancengerechtigkeit.

12. Wie hilft das Startchancen-Programm gegen marode Schulen und wenig Personal?

Ziel des Investitionsprogramms für eine zeitgemäße und förderliche Lern- und Lehrumgebung (Säule I) sind Beiträge zu modernen, klimagerechten und barrierefreien Lernorten. Angestrebt werden Investitionen in eine hochwertige Ausstattung und moderne Infrastruktur. Es geht nicht darum, ohnehin notwendige Instandsetzungs- oder Sanierungsmaßnahmen zu finanzieren, sondern um eine echte Attraktivitätssteigerung der Startchancen-Schulen. Die Lernumgebungen sollen die pädagogische Arbeit in heterogenen Lerngruppen, die Motivation der Schülerinnen und Schüler und damit letztlich die Lernerfolge unterstützen. Dazu gehören im Besonderen Verbesserungen in Form von lernfördernden Räumen, moderner Infrastruktur und Lernflächen (zum Beispiel Kreativlabore, Multifunktionsräume oder Räumlichkeiten für inklusives Lernen), sowie attraktive Arbeitsplätze und Arbeitsbereiche für das pädagogische Personal. Im Hinblick auf mehr Personal bietet Säule III die Möglichkeit, multiprofessionelle Teams zu stärken und hier neben Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen auch pädagogische Fachkräfte anderer Disziplinen einzustellen. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt bedarfsorientiert und schulbezogen.

13. Welches Personal kann zusätzlich eingestellt werden?

Die Startchancen-Schulen sollen insbesondere mit zusätzlichen Stellen für die Schulsozialarbeit personell unterstützt werden. Neben Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sollen dabei auch pädagogische Fachkräfte anderer Disziplinen ihre Stärken und Expertise einbringen können. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt bedarfsorientiert und schulbezogen und richtet sich an den Zielen des Programms aus. Schwerpunkt der Säule III des Startchancen-Programms ist insbesondere die Beratung und Unterstützung der Schülerinnen und Schüler, eine lernförderliche Elternarbeit, die Entwicklung einer positiven Schulkultur.

14. Wie wird eine bedarfsgerechte Förderung sichergestellt?

Damit die jährliche Milliarde des Bundes dort ankommt, wo sie am dringendsten benötigt wird, werden die Startchancen-Gelder zielgenau und bedarfsgerecht auf die Länder verteilt. Außerdem erfolgt die Auswahl der geförderten Schulen durch das jeweilige Land anhand geeigneter und transparenter Kriterien. Diese sind wissenschaftsgeleitet und richten sich an der Zielsetzung des Startchancen-Programms aus. Insbesondere der Anteil junger Menschen in Armut und mit Migrationsgeschichte soll hierbei entscheidend sein.

15. Wird das Startchancen-Programm wissenschaftlich begleitet und evaluiert?

Ja, das Startchancen-Programm wurde als lernendes Programm konzipiert. Die wissenschaftliche Begleitung unterstützt dabei die Qualifizierung und Professionalisierung der zentralen Akteure schulischer Bildung sowie die Netzwerkarbeit der Länder. Zudem sorgt sie für Erkenntnisse über wirkungsvolle Ansätze einer leistungsfördernden, diversitäts- und ungleichheitssensiblen sowie inklusiven Schul- und Unterrichtsentwicklung. Die Evaluation dient insbesondere der Überprüfung und Beurteilung der Zielerreichung, der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit des Mitteleinsatzes des Startchancen-Programms. Sie stellt gleichzeitig kontinuierlich Daten für die wissenschaftliche Begleitung zur Verfügung, damit daraus Schlüsse für eventuelle Anpassungen gezogen werden können.

16. Was sind die nächsten Schritte des Startchancen-Programms?

Bund und Länder haben sich erfolgreich verständigt. Nun folgen die erforderlichen Ratifizierungsprozesse in Bund und Ländern, bevor im Frühsommer 2024 die formale Unterzeichnung durch die Kultusministerinnen und Kultusminister der Länder sowie die Bundesministerin für Bildung und Forschung erfolgen soll. Außerdem müssen Startchancen-Schulen in den Ländern ausgewählt und benannt sowie auf verschiedenen Ebenen Unterstützungsstrukturen für die Steuerung und Begleitung des Programms aufgebaut werden. Auch die wissenschaftliche Begleitung und Evaluation des Programms muss entsprechend vorbereitet und aufgesetzt werden.

17. Was geschieht mit den Bund-Länder-Initiativen „Leistung macht Schule“ und „Schule macht stark“?

Die Ergebnisse und die Expertise aus bestehenden Bund-Länder-Initiativen wie zum Beispiel „Leistung macht Schule“ und „Schule macht stark“ sowie vergleichbaren Programmen werden in das Startchancen-Programm einbezogen.

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