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Fragen und Antworten zum Haushalt 2024 : , Thema: FAQ

Was bedeutet der am 18. Januar 2024 vom Haushaltsausschuss des Bundestages beschlossene Haushalt für das Bundesministerium für Bildung und Forschung? Fragen und Antworten finden Sie hier.

Geldschein
© Adobe Stock / Imaginis

Anfang Februar werden Bundestag und Bundesrat abschließend über den Haushalt 2024 entscheiden. Um ihn rechtssicher und zukunftsweisend aufzustellen, sind ressortübergreifende Einsparungen gegenüber der bisherigen Planung vorgesehen. Das BMBF trägt dazu mit einem Konsolidierungsbeitrag von 200 Millionen Euro bei. Die Einsparungen sind allerdings beherrschbar und gefährden die Prioritäten des BMBF nicht.

Nach Kürzungen im ursprünglichen Haushaltsentwurf muss das BMBF nun 200 Millionen Euro zu den Einsparungen der Haushaltseinigung beitragen. Haben Bildung und Forschung für die Regierung keine Priorität mehr?

Das Gegenteil ist der Fall. Das Volumen des Haushalts 2023 wird mit circa 21,5 Milliarden Euro gehalten. Damit liegt der für 2024 aufgestellte Plafond deutlich höher als der Plafond 2019, dem letzten Haushalt vor der Corona-Krise, mit 18,3 Milliarden Euro. Und das trotz Zeitenwende und neuen Herausforderungen für den Bundeshaushalt. Auch der Finanzplanansatz für 2024 der Vorgängerregierung lag mit 20,076 Milliarden Euro unter der jetzigen Einigung.

Zur Wahrheit gehört jedoch auch: Der Haushalt 2024 steht trotzdem im Zeichen enormer finanzpolitischer Herausforderungen. Die Zeitenwende, der Anstieg des Preisniveaus sowie der Zinsen und weitere Herausforderungen wie Klimawandel, Digitalisierung und demographische Entwicklung machen es erforderlich, klare politische Schwerpunkte zu setzen, um Deutschland für die Zukunft zu wappnen.

In diesem Zusammenhang hat auch das BMBF – so wie die anderen Ressorts – einen Haushalt erarbeitet, der diesen Anforderungen gerecht wird, aber gleichzeitig die wichtigen Akzente in der Bildungs- und Forschungspolitik weiterführt und neue Schwerpunktmaßnahmen wie das Startchancenprogramm ermöglicht.

Wie werden die 200 Millionen Euro Konsolidierungsbeitrag des BMBF für die aktuelle Haushaltseinigung erbracht?

Die 200 Millionen Euro werden als sogenannte „Globale Minderausgabe“ (GMA) in den Haushalt eingestellt. Dies bedeutet, dass im Haushaltsplan ein Ausgabetitel mit negativer Ausgabe veranschlagt (Ansatz mit Minuszeichen) wird. Dadurch wird die GMA erst im Haushaltvollzug relevant: Die in den einzelnen Titeln veranschlagten Ausgaben fließen erfahrungsgemäß nicht in voller Höhe ab. Noch ist jedoch nicht absehbar, bei welchen Titeln die Minderausgaben anfallen. Im Jahresabschluss werden die tatsächlich anfallenden Minderausgaben dann der GMA zugewiesen.

Können unter diesen Bedingungen die wichtigen Themen Bildung und Forschung noch ausreichend vorangebracht werden?

Ja, das gelingt sogar sehr gut. Denn mit dem vorliegenden Haushalt 2024 leisten wir einerseits einen wichtigen Beitrag zur Konsolidierung des Bundeshaushalts und setzen zugleich die zukunftsorientierte Schwerpunktsetzung unseres Hauses fort. Mit dem Startchancenprogramm steht eines der zentralen bildungspolitischen Projekte dieser Legislatur vor der Realisierung. Zudem verstetigen wir unsere ambitionierten Ziele bei der Energieforschung und der Biotechnologie. Bei Künstlicher Intelligenz reagieren wir auf das sich schnell entwickelnde Umfeld. Mit dem Pakt für Forschung und Innovation sichern wir – gemeinsam mit den Ländern – die finanzielle Planungssicherheit der Wissenschaftsorganisationen und damit die Wettbewerbsfähigkeit unseres Wissenschaftssystems.

Durch den Zukunftsvertrag Studium und Lehre und dessen Dynamisierung profitieren fast drei Millionen Studierende in ganz Deutschland von besseren Studienbedingungen und einer stetig steigenden Lehrqualität – hierfür stellen wir bis 2027 zusätzliche 338 Millionen Euro bereit. Die Exzellenzinitiative Berufliche Bildung wird einen gezielten Attraktivitäts- und Modernitätsschub in der Beruflichen Bildung bringen. Sie ist ein wichtiger Beitrag zur Bewältigung des Fachkräftemangels. Gleichzeitig konnten weitere Schwerpunkte im Bereich Forschung und Gesundheit weitergeführt und verstärkt werden. So wird die Long-COVID-Forschung sowie die ME/CFS-Forschung in 2024 vorangetrieben. Auch die Fördermaßnahmen zur Frauengesundheit/Endometriose sind wichtige Bausteine der Förderplanung 2024.

Das BMBF wird gerade in herausfordernden Zeiten zudem den Wissens- und Technologietransfer weiter vorantreiben. Die Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) sowie die Deutsche Agentur für Transfer und Innovation (DATI) erfahren den entsprechenden Aufwuchs, um die vorgesehenen essenziellen Schritte in 2024 gehen zu können.

Wie sieht es mit der weiteren finanziellen Entwicklung des BMBF-Etats aus?

Wir konzentrieren uns aktuell auf die Gestaltung von 2024 und sollten keinen Vorgriff auf die Finanzplanung 2025 (ff.) vornehmen. Diese wird Gegenstand der zukünftigen Haushaltsaufstellungsverfahrens sein.
Klar ist jedoch, dass alle Ressorts gemeinsam auf eine Konsolidierung des Haushalts hinwirken müssen und der Einzelplan 30 keinesfalls über Gebühr belastet werden darf. Denn er ist eine tragende Säule vieler zukunftsorientierter Projekte dieser Bundesregierung.

Für das Startchancenprogramm wurden keine Mittel beim BMBF Haushalt (Einzelplan 30) vorgesehen – wie soll das Programm umgesetzt werden?

Für das Startchancen-Programm wurde an anderer Stelle im Bundeshaushalt außerhalb des BMBF Budgets, nämlich im Einzelplan 60, zunächst eine Vorsorge mit einem Ansatz von 500 Millionen Euro für das Jahr des Programmstarts ausgebracht, da noch keine Bund-Länder-Vereinbarung geschlossen war. Diese Vorsorge kann mit Inkrafttreten der Bund-Länder-Vereinbarung sofort genutzt werden. Sie wurde entsprechend der vorgesehenen Säulen des Startchancen-Programms im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens aufgeteilt. 200 Millionen Euro stehen hierbei für das Jahr 2024 für das Investitionsprogramm (Säule I) des Startchancen-Programms zur Verfügung. Die verbleibenden 300 Millionen Euro kommen den Ländern über Umsatzsteuerpunkte für die Chancenbudgets an den Startchancen-Schulen (Säule II) sowie für zusätzliches Personal zur Stärkung multiprofessioneller Teams (Säule III) zugute. Ab dem Jahr 2025 sollen 1 Mrd. Euro pro Jahr aus Bundesmitteln für das Programm vorgesehen werden. Diese stehen dem BMBF für die Umsetzung des Startchancen-Programms zur Verfügung. Hinzu treten die entsprechenden Landesmittel. Die nächsten Umsetzungsschritte gehen somit wie vorgesehen weiter. Das Programm soll zum Schuljahr 2024/25 starten.

Es sinken sehr viele Forschungstitel ab. Wie kann es sein, dass hier gespart wird?

Richtig ist: Einige Titel im Haushalt 2024 sinken ab. Es wurde hierbei jedoch mit viel Bedacht und Augenmaß vorgegangen, um Prioritätensetzung innerhalb der einzelnen Titel und im Einzelplan insgesamt nicht zu gefährden. Dies ist gelungen.

Darüber hinaus gibt es natürlich in vielen Einzelfällen spezifische fachliche Gründe und Erwägungen für die konkrete Entwicklung des jeweiligen Titels. Der Konsolidierungsbeitrag ist hier nur ein Baustein.

Es besteht Kritik, dass das BAföG im Haushalt abgesenkt werde. Wie passt das zu den Prioritäten dieser Regierung?

Wir sagen ganz klar: Die BAföG -Leistungen werden nicht gekürzt werden. Sie werden im benötigten Umfang auf jeden Fall 2024 zur Verfügung stehen. Niemand muss also besorgt sein, die Leistungen, die ihm zustehen, nicht zu erhalten.

Ausschlaggebend für den Mittelansatz beim BAföG sind allein die aktuellen Prognosen des Fraunhofer-Institut für Angewandte Informationstechnik. Die aktuellen Bedarfsprognosen auf Basis der geltenden Rechtslage zeigen, dass genügend Vorsorge im Bundeshaushalt getroffen wurde.

Wird die versprochene große BAföG-Reform weiterhin kommen?

Wir haben die Reform des BAföG unverändert im Blick und befinden uns bereits in der konkreten Abstimmung zwischen den Bundesressorts. Auf Grundlage des Bundeshaushalts 2024 ist es uns möglich, eine substantielle Reform auszugestalten. Es gibt zudem einen unterstützenden Auftrag des Haushaltsausschusses des Bundestages, die BAföG-Reform 2024 umzusetzen.

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